Sie interessieren sich für die Fliegerei und wollen selbst einen Pilotenschein für Ultraleichtflugzeuge erwerben? Bei uns sind Sie genau richtig!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Traum vom Fliegen Wirklichkeit werden zu lassen. Als zugelassene Flugschule im Deutschen Aeroclub (DAeC) führen wir die praktische und theoretische Flugausbildung zum Erwerb der Sportpiloten-Lizenz durch.
Voraussetzungen für die Flugausbildung
- Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder LAPL (Liste der flugmedizinischen Sachverständigen)
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und
- bei minderjährigen Bewerbern eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages kann die Flugausbildung jederzeit beginnen. Während die Theorieausbildung bevorzugt im Winterhalbjahr durchgeführt wird, kann die Praxisausbildung zu jeder Zeit beginnen. Sowohl Theorie- als auch Praxis-Termine werden individuell mit dem Flugschüler abgestimmt.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung erfolgt in den folgenden Fächern im Präsenzunterricht vor Ort:
- Luftrecht
- Flugfunk inkl. Kurs zur Erlangung des BZF II (deutsch) oder BZF I (englisch)
- Navigation
- Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Technik
- Pyrotechnische Einweisung
Praktische Flugausbildung
Die praktische Flugausbildung erfolgt in individueller zeitlicher Abstimmung mit dem Flugschüler auf unseren modernen Ausbildungsflugzeugen mit Doppelsteuer.
- Flugvorbereitung
- Fliegen nach Sicht
- Fliegen in der Platzrunde
- Starts und Landungen
- Gefahreneinweisung
- Überlandflüge / Navigation
- Fliegen an kontrollierten Flugplätzen
- Notverfahren
Minimalanforderungen für die praktische Ausbildung
- 30 Flugstunden, davon mindestens 5 Stunden im Alleinflug, mind. 40 Starts und Landungen
- Mehrere Überlandflüge – mit und ohne Fluglehrer – zu anderen Flugplätzen
Piloten mit einer vorhandenen Fluglizenz (Motorflug, Segelflug, Motorsegler, Hubschrauber) können für die Umschulung auf Ultraleichtflugzeuge von verschiedenen Erleichterungen in der Theorieausbildung sowie in der Anzahl der Pflicht-Flugstunden profitieren.
Anerkennung von UL-Flugstunden bei PPL(A) oder LAPL(A) Ausbildung
Nach bestandener UL-Ausbildung und Erhalt der Lizenz können als PIC geflogene UL-Flugstunden auf eine PPL(A) oder LAPL(A) Ausbildung angerechnet werden. Maximal die Hälfte der erforderlichen Ausbildungsstunden können erlassen werden, festgelegt wird das durch die ATO bzw. DTO bei einer Vorab-Flugüberprüfung. Geregelt ist die Anerkennung der Stunden in der neuesten Fassung der VO(EU) 1178/2011 bzw. der Änderungsverordnung 2024/2076.
Für Inhaber beider Lizenzen kann die fortlaufende Flugerfahrung wechselseitig anerkannt werden.
Weitere Informationen
Wir informieren gern in einem Telefonat als auch in einem persönlichen Gespräch vor Ort zu den Kosten der Flugausbildung, dem Ablauf der Ausbildung und stehen zu allen anderen Fragen Rede und Antwort.