Sie interessieren sich für die Fliegerei und wollen selbst einen Pilotenschein für Ultraleichtflugzeuge erwerben? Bei uns sind Sie genau richtig!

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Traum vom Fliegen Wirklichkeit werden zu lassen. Als zugelassene Flugschule im Deutschen Aeroclub (DAeC) führen wir die praktische und theoretische Flugausbildung zum Erwerb der Sportpiloten-Lizenz durch. 

Voraussetzungen für die Flugausbildung

  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder LAPL (Liste der flugmedizinischen Sachverständigen)
  • eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und
  • bei minderjährigen Bewerbern eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages kann die Flugausbildung jederzeit beginnen. Während die Theorieausbildung bevorzugt im Winterhalbjahr durchgeführt wird, kann die Praxisausbildung zu jeder Zeit beginnen. Sowohl Theorie- als auch Praxis-Termine werden individuell mit dem Flugschüler abgestimmt.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung erfolgt in den folgenden Fächern im Präsenzunterricht vor Ort:

Praktische Flugausbildung

Die praktische Flugausbildung erfolgt in individueller zeitlicher Abstimmung mit dem Flugschüler auf unseren modernen Ausbildungsflugzeugen mit Doppelsteuer. 

  • Flugvorbereitung
  • Fliegen nach Sicht
  • Fliegen in der Platzrunde
  • Starts und Landungen
  • Gefahreneinweisung
  • Überlandflüge / Navigation
  • Fliegen an kontrollierten Flugplätzen
  • Notverfahren

Minimalanforderungen für die praktische Ausbildung

  • 30 Flugstunden, davon mindestens 5 Stunden im Alleinflug, mind. 40 Starts und Landungen
  • Mehrere Überlandflüge – mit und ohne Fluglehrer – zu anderen Flugplätzen

Piloten mit einer vorhandenen Fluglizenz (Motorflug, Segelflug, Motorsegler, Hubschrauber) können für die Umschulung auf Ultraleichtflugzeuge von verschiedenen Erleichterungen in der Theorieausbildung sowie in der Anzahl der Pflicht-Flugstunden profitieren.

Anerkennung von UL-Flugstunden bei PPL(A) oder LAPL(A) Ausbildung

Nach bestandener UL-Ausbildung und Erhalt der Lizenz können als PIC geflogene UL-Flugstunden auf eine PPL(A) oder LAPL(A) Ausbildung angerechnet werden. Maximal die Hälfte der erforderlichen Ausbildungsstunden können erlassen werden, festgelegt wird das durch die ATO bzw. DTO bei einer Vorab-Flugüberprüfung. Geregelt ist die Anerkennung der Stunden in der neuesten Fassung der VO(EU) 1178/2011 bzw. der Änderungsverordnung 2024/2076.  

Für Inhaber beider Lizenzen kann die fortlaufende Flugerfahrung wechselseitig anerkannt werden.

Weitere Informationen

Wir informieren gern in einem Telefonat als auch in einem persönlichen Gespräch vor Ort zu den Kosten der Flugausbildung, dem Ablauf der Ausbildung und stehen zu allen anderen Fragen Rede und Antwort.

Die Alternative: Fliegen lernen im Verein und gemeinsam in die Luft gehen für noch mehr Flugspass!

Wir kooperieren mit dem Fliegerclub Gera e.V.