Nur etwa die Hälfte der Betriebskosten eines Flugzeugs der Echo-Klasse, beachtliche Reisegeschwindigkeiten und eine relativ „nutzerfreundliche“ nationale Gesetzgebung machen das Fliegen mit einem UL immer attraktiver.

Seit kurzem können Inhaber einer PPL(A) oder LAPL(A) ihre Lizenz auch mit Flugstunden erhalten, welche auf einem UL geflogen worden sind. UL-Flugstunden werden bei der fortlaufenden Flugerfahrung bei PPL(A) und LAPL(A) vollständig anerkannt!

Umschulung auf UL - so einfach geht es

Für Piloten mit vorhandener Lizenz (PPL-A mit Eintrag SEP oder TMG sowie Segelflugzeugführer) gibt es eine Reihe von Erleichterungen bei der Erlangung der UL-Lizenz. Eine Umschulung auf UL ist so relativ schnell und kostengünstig möglich!

Bewerber mit gültiger Lizenz als Flugzeugführer (SEP land) oder Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler

  • keine Theorieausbildung notwendig
  • Technik und pyrotechnische Einweisung
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestflugstunden vor.
  • Es sind die Mindestanforderungen (vgl. § 42 LuftPersV ) des Ausbildungshandbuches u.a. mit drei Alleinflügen zu erfüllen.
  • Um gemäß § 45 LuftPersV von der Lizenz Gebrauch machen zu können, muss zusätzlich ein einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer ohne Unterbrechung absolviert worden sein!
  • Die Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz müssen erfüllt sein ( LuftPersV § 45 Abs. 2, mindestens 12 Stunden und 12 Landungen innerhalb der letzten 24 Monate)
  • Praxis-Prüfung durch Ausbildungsleiter

Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz mit eingetragen.

Bewerber mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer oder Hubschrauberführer

Theorie-Ausbildung

  • Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Pyrotechnik

Die Theorie-Prüfung in diesen drei Fächern erfolgt beim Ausbildungsleiter.

Praxis-Ausbildung

20 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten als verantwortlicher Führer von Segelflugzeugen oder Hubschraubern können angerechnet werden.
Die UL-Ausbildung muss zwei 200 km Überlandflüge mit Zwischenlandung auf fremdem Platz (mit Fluglehrer) sowie mindestens fünf Alleinflugstunden enthalten.

Bewerber mit gültiger Lizenz als Segelflugzeugführer prüft der Ausbildungsleiter.

Die Passagierberechtigung wird mit Erteilung der Lizenz eingetragen.