Es ist vollbracht: Inhaber einer Lizenz für dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge können jetzt wesentlich einfacher auf LAPL(A) oder später PPL(A) upgraden.

Nachdem bereits seit geraumer Zeit die fortlaufende Flugerfahrung, also die Flugstunden auf UL-Dreiachsern, bei der Aufrechterhaltung von PPL(A) und LAPL(A) Lizenzen anerkannt werden (und umgekehrt natürlich auch) war es nur folgerichtig, nun auch den Zugang für UL-Lizenzinhaber zu den EASA-Lizenzen zu vereinfachen. Geregelt wird dies in der Änderungsverordnung VO(EU) 2024/2076, welche die VO(EU) 1178/2011 entsprechend anpasst.

Maximal die Hälfte der vorgeschriebenen Ausbildungsstunden können beim LAPL(A) durch UL-Flugstunden als PIC ersetzt werden. Festgelegt wird das während einer Vorab-Flugbeurteilung durch die jeweilige Motorflugschule (ATO oder DTO). Auf dem LAPL(A) aufbauend kann dann (so überhaupt erforderlich) der PPL(A) erworben werden.

Damit müssen sich Interessenten für eine Flugausbildung nicht mehr gleich zu Beginn ihrer fliegerischen Laufbahn auf die gewünschte Lizenz festlegen. Einem Beginn mit einer UL-Ausbildung steht mit der späteren Upgrade-Möglichkeit auf LAPL nun nichts mehr im Wege.