Seit kurzem kann man den PPL(A) sowie den LAPL(A) auch mit Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Luftsportgeräten (UL) aufrecht erhalten. Das gilt sowohl für die Klassenberechtigungen SEP (einmotorige Kolbenmotorflugzeuge) als auch TMG (Reisemotorsegler). Dies stellt für Inhaber beider Lizenzen eine enorme Erleichterung dar. Weiterhin ist damit die Umschulung auf UL eine interessante Alternative für PPL- oder LAPL-Inhaber, um mit Flügen auf dem UL preiswert die Lizenz zu erhalten.

Möglich macht das eine Amendierung der EU VO 1178/2011, in welcher unter anderem die Anforderungen an die Flugerfahrung geregelt werden. Die für Lizenzen zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die nationale Umsetzung im Herbst 2020 vorgenommen. Die Anrechnung von UL-Stunden zur Erhaltung von PPL- oder LAPL-Lizenzen ist jetzt schon möglich, auch wenn dieser Punkt in den Formularen der Landesluftfahrtbehörden zur Verlängerung der Klassenberechtigung teilweise noch fehlt. In diesem Fall kann der Fluglehrer oder CRI einfach eine handschriftliche Ergänzung vornehmen.

Wichtig: Übungsflüge („Checkflüge“) oder Schulflüge mit Fluglehrer müssen auch weiterhin auf einem zertifizierten Motorflugzeug geflogen werden.